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IMPRESSUM / AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Fahrschule Smart Drive
Bachstraße 4
74199 Untergruppenbach

Vertreten durch:
Fahrschule Smart Drive
Stephan Schäfter

Kontakt:
Telefon: 07131-7487060
E-Mail: fahrschule-smart-drive@web.de

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: 65351 / 04142

Wirtschafts-ID:

 

Aufsichtsbehörde:
Führerscheinstelle Heilbronn

Haftungsausschluss:

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Urheberrecht

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Datenschutz

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Google Analytics

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Website Impressum erstellt durch impressum-generator.de von der Kanzlei Hasselbach

 

 

 

Fahrschule SMART DRIVE 

Bachstraße 4

74199 Untergruppenbach

Tel: 07131 / 748 706 0

Stephan: 0151 / 124 374 12

Fahrschule SMAT DRIVE

Bahnhofstraße 22

74189 Weinsberg

Tel: 07134 / 514 8889

Fahrschule SMART DRIVE

Eulenbergstraße 3

74248 Ellhofen

Tel: 07134 / 919 8690

 E-Mail: Fahrschule-smart-drive@web.de

Inhaber/Geschäftsführer: Stephan Schäfter

Firmensitz/ Registergericht: Heilbronn

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 65351/04142

Inhaltlich verantwortlich: Stephan Schäfter

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB / Stand 13.02.2021

1.) Die Fahrschule verpflichtet sich, den Fahrschüler nach den Vorschriften der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung gewissenhaft auszubilden und diesen bei der Abwicklung des behördlichen Antragsverfahrens zu unterstützen soweit dieses möglich ist.
 
2.) Der Fahrschüler hat die als Anlage beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und erkennt diese als verbindlichen Bestandteil des Ausbildungsvertrages an. Darüber hinaus versichert der Fahrschüler, dass alle Angaben zu seiner Person vollständig und korrekt sind. 
 
3.) Preise und Entgelte, die im Rahmen dieses Ausbildungsvertrages vereinbart wurden, sind vom Tage des Vertragsabschlusses an 6 Monate lang gültig. Danach können diese gemäß der dann geltenden Preisliste angepasst werden. Amtliche Gebühren für die Prüforganisationen werden zusätzlich erhoben und durch diese festgelegt. Art und Höhe der Gebühren können in der Fahrschule eingesehen werden.

 

4.) Der im Ausbildungsvertrag aufgeführte Grundbetrag wird mit Abschluss des Ausbildungsvertrages fällig und ist vor Antritt der Ausbildung zu bezahlen. Der Grundbetrag ist auch zur Zahlung fällig, wenn die Ausbildung vorzeitig beendet oder nicht angetreten wird. Der Zeitraum der gebuchten Leistung des theoretischen Unterrichts ist auf ein Jahr begrenzt, wurde in diesem Zeitraum die Leistung nicht oder nur teilweise in Anspruch so ist ein erneuter Grundbetrag zur Zahlung fällig. Entgelte für Fahrstunden sind jeweils vor deren Beginn zu bezahlen. Lehrmaterialien/Lernmittel werden gesondert in Rechnung gestellt und können vom Fahrschüler 12 Monate genutzt werden, wird diese länger als 12 Monate genutzt so ist eine erneute Nutzungsgebühr in Höhe von 50% zur Zahlung fällig. Das Lernmittel wird mit Bestehen der praktischen Prüfung deaktiviert.


5.) Alle Rechnungen, Entgelte und von der Fahrschule verauslagte Gebühren sind mind. 5 Werktage vor der Prüfung zu bezahlen. Anderenfalls kann die Fahrprüfung nicht abgenommen werden. 
 
6.) Vereinbarte Fahrstunden sind verbindlich. Können diese nicht wahrgenommen werden, muss eine Absage spätestens 48 Std. vorher erfolgen. Andernfalls ist die Fahrschule berechtigt, die reservierten Leistungen in Höhe von 75% in Rechnung zu stellen. Verspätet sich der Fahrschüler unentschuldigt um mehr als 15 Minuten so braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten, die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als Ausgefallen. Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten so braucht de Fahrschüler nicht länger zu warten und es entstehen ihm keine Kosten. Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Fahrstunden beginnen und enden an der Fahrschule. Anfahrt zu einem vereinbarten Treffpunkt, der nicht an der Fahrschule liegt, wird der Fahrstunde zeitlich zugerechnet. 

 

7.) Zweiradausbildung: Es besteht kein Anspruch darauf das die Fahrschule die Schutzkleidung zur Verfügung stellt. Der Schüler kann gegen einen kleinen Betrag die Schutzkleidung der Fahrschule nutzen, diese ist sorgsam zu behandeln. Das An-/Ablegen der Schutzausrüstung ist Bestandteil der Fahrstunde. Sollte bei der fahrpraktischen Ausbildung der Fahrschüler und der Fahrlehrer durch verkehrstechnische Bedingungen getrennt werden (z.B. durch eine Ampel, STOP-Schild, beim Einfahren zum Abbiegen, ....usw. verpflichtet sich der Fahrschüler an einer geeigneten (nächst möglichen) Stelle anzuhalten und auf den Fahrlehrer zu warten. Verstößt der Fahrschüler wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers so ist der Fahrlehrer berechtigt die Fahrstunde zu unterbrechen oder abzubrechen. Schäden am Fahrzeug die durch wiederholte grobe Unachtsamkeit oder bei nicht Einhaltung der Weißungen des Fahrlehrers entstehen sind vom Fahrschüler zu tragen. Auf Wunsch kann die Zweiradausbildung auch auf einem Fahrzeug welches alle Auflagen in Bezug auf Verkehrsrecht und die in Zusammenhang mit der Fahrausbildung und der Prüfungsrichtlinie entspricht durchgeführt werden. Für Schäden die durch Sturz oder Ähnliches am Fremdfahrzeug entstehen trägt die Fahrschule keine Haftung.

 

8.) Ausschluss vom Unterricht: Der Fahrschüler kann vom Unterricht ausgeschlossen werden,
wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht oder wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.

 

9.) Es kann eine Kooperationsfahrschule in bestimmte Teile der Ausbildung eingebunden werden. 

 

10.) Prüfungen: Die Fahrschule ist nicht verpflichtet den Fahrschüler zum Prüf-Ort zu bringen und wieder abzuholen. Dies kann jedoch nach Absprache im Rahmen einer Fahrstunde möglich sein.

 

11.) Plötzliche und Unerwartete Aufwandserhöhungen und/oder Betriebskosten die nicht voraussehbar sind/waren können an den Kunden weitergegeben werden. z.B. Erhöhung der Kraftstoffpreise, Mautzahlungen, Zugangs-Personen-Begrenzung der Unterrichtsräume, Arbeitsrechtliche Auflagen, Ausstattung der Fahrzeuge, Ausstattung des Personals oder der Schüler, Gesetzliche Auflagen, … die einen erheblichen Mehraufwand des normalen Arbeitsablaufs beanspruchen. 
 
12.) Der Fahrschüler versichert, dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Eignung seiner Person zum Führen von Kraftfahrzeugen im Sinne der FeV §§ 11, 12, 13 und 14 begründen.  
 
13.) DSGVO: Mit der Erfassung und elektronischen Speicherung seiner persönlichen Daten (intern und extern der Fahrschule) zum Zwecke der Ausbildung und Vertragsabwicklung erklärt sich der Fahrschüler einverstanden. Der Fahrschüler und/oder Erziehungsberechtigte ist damit einverstanden das die Daten zum Zweck der notwendigen Führerscheinrechtlichen Angelegenheit wie z.B. Rathaus, Fahrerlaubnisbehören und den Prüforganisationen übermittelt werden darf. 

 

14.) Dieser Vertrag beginnt mit der Leistung der erforderlichen Unterschriften, und endet mit dem Erwerb der beantragten Fahrerlaubnis, in jedem Falle aber nach einem Jahr nach Vertragsabschluss. 

 

15.) Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen sieben Tagen ohne Angabe von Gründen, diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt sieben Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Dieser wiederruf ist der Fahrschule schriftlich mitzuteilen. Wurde in diesem Zeitraum bereits eine Leistung in Anspruch genommen so werden 50% des Grundbetrags zur Zahlung fällig. Wurde noch keine Leistung in Anspruch genommen so werden 25% des Grundbetrags zur Zahlung fällig.

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